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                           		ein Mitglied des Landesparlamentes;  ein von Landesparlament dauerhaft benanntes Mitglied des Landespalamentesein Mitglied des Kommunenrates; ein von Kommunenrat dauerhaft benanntes  Mitglied des Kommunenrates.ein Mitglied des Kommunenparlamentes; ein von Kommunenparlament dauerhaft benanntes  Mitglied des Kommunenparlamentes.drei Mitglieder von landesweit organisierten Kammern;drei von den Kammern  dauerhaft benannte  Mitglieder dieser Kammern.
fünf Mitglieder der landesweit organisierten Verbände;fünf von den Verbänden dauerhaft benannte Mitglieder dieser Verbände.
sieben Mitglieder der landesweit organisierten Vereine;sieben von den Vereinen dauerhaft benannte Mitglieder der Vereine.
neun Mitglieder der landesweit organisierten Sonstiges;neun von Sonstiges dauerhaft benannte Mitglieder der Sonstiges.
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                       		Der Vitalicombeirat (VB/VRB) ist dem Vitalicomvorstand (VV/VRV) beratend zu allen Sachfragen "Vitalicom", zu den Fachbereichen (VF/VRF), beigestellt.Die Mitglieder des Vitalicombeirat (VB), beigestellt dem Vitalicomvorstand (VV) haben landesweite Interessen der landesweiten Sachfragen der Fachbereiche (VF) zu betrachten.Die Mitglieder des Vitalicomregionalbeirates (VRB), beigestellt dem Vitalicomregionalvorstand (VRV) haben kommunale Interessen  der kommunalen Sachfragen der Fachbereiche (VRF) zu betrachten. |